Fernwartungs

-Service

Achtung wichtiger Hinweis!

Nutzungsbedingungen für Dienstleistungen mit „Teamviewer“

Präambel

Gegenstand der Vereinbarung zwischen Ihnen (Kunde/Benutzer) und der Fa. EZS Identtechnik GmbH ist die Unterstützung für eine Fernwartung, Hotlinedienst bzw. Installationsleistungen der Fa. EZS Identtechnik GmbH ihnen  gegenüber.
Durch die Fernwartung mit der Nutzung der Software „Teamviewer“ kann die Beratung und Hilfeleistung hinsichtlich der von der  der Fa. EZS Identtechnik GmbH zur Verfügung gestellten Teamviewer Software und ggfs. übertragenener Fremdsoftware wie Treiber etc. komfortabler erfolgen.

Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
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§1

Über die Software “ Teamviewer “ hat der Kunde die Möglichkeit, im Rahmen der jeweiligen Beratung/Installation/Sitzung gemeinsam mit dem Mitarbeiter der EZS Identtechnik GmbH auf die Daten seines PC Zugriff zu nehmen, und/oder dem Mitarbeiter der EZS Identtechnik GmbH die Fernsteuerung des Computers mit der Möglichkeit der Datenveränderung zu erlauben. Zum Schutz des Kunden wird für jede Sitzung ein neues Kennwort erzeugt. Die Verbindung wird über das Internet hergestellt. Teamviewer erstellt für Nachweiszwecke eine komplette Aufzeichnung der Sitzung für EZS Identtechnik GmbH.

Installationsleistungen im Rahmen der Software Teamviewer beziehen sich in der Regel auf die von der Fa. EZS Identtechnik GmbH übertragene Software wie Treiber/Daten etc. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind. Der Support über Fernwartung wird in 15 min Intervallen abgerechnet

§2

Die Fa. EZS Identtechnik GmbH haftet nicht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei dem Zugriff via der Teamviewer Sitzung. Die Verbindung geschieht in vollem Einverständnis des Kunden/Benutzer.

Der Kunde stellt die EZS Identtechnik GmbH von allen Nachteilen frei, die der Kunde/Benutzer durch evtl. Dritte wegen schädigender Handlung egal ob vorsätzlich oder fahrlässig und gleichgültig entstehen könnten.

§3

Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§4

Sie erklären sich hiermit ab dem Zeitpunkt der Verbindung/Connectierung mit dieser geschlossenen Vereinbarung einverstanden.

§5

Gerichtsstand ist Kempten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Teamviewer Information:

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