AGB

§

Allgemeine Geschäftsbedingungen
EZS Identtechnik GmbH
1. Geltung

Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Besteller – selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Mündlich gemachte Preis- und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.

3. Versand und Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk Dietmannsried vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

4. Liefertermine

Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn EZS Identtechnik GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Eine Haftung für Ausfallzeiten infolge von Lieferverzögerungen der von uns gelieferten Waren können wir nicht übernehmen, es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EZS Identtechnik GmbH zurückzuführen. Sollte sich eine Störung des betrieblichen Ablaufes beim Kunden abzeichnen, werden wir schnellstmöglich im Rahmen der Verfügbarkeit eine im Preis und Qualität entsprechende Ersatzlieferung veranlassen.
Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben und uns der Kunde eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat, mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5. Selbstbelieferungsvorbehalt

Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von eigenen Lieferanten nicht oder nicht termingerecht beliefert wurden oder unser Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Alle unsere Preise sind Netto-Preise in EUR, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder weiterzuverarbeiten. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Auskünfte und Beratung, Internet

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus Prospekten, Materialdatenblättern, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen können sich im Einzelfall ohne Benachrichtigung des Kunden ändern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – EZS Identtechnik GmbH Stand 01.11.2015

9. Sachmängelhaftung

Die Beschaffenheit unserer Etiketten und Folien ist abschließend in der jeweiligen technischen Spezifikation des Rohmaterialherstellers für die einzelnen Folien- und Etikettenqualitäten festgelegt. Alle dort nicht aufgeführten Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Sachmängelhaftung. Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung, der jeweils durch uns angebotenen Folien- und/oder Etikettenqualitäten für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Bei Lieferungen, die nicht die in der technischen Spezifikation aufgeführten Beschaffenheiten verfügen, bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern kostenlosen Ersatz. Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.

10. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Sache.

11. Haftungsbeschränkungen / Verjährung

Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer [10] ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von „accuracy checks“ vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kempten. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UNKaufrecht, Übereinkommen vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.

13. Individualvereinbarungen

Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.
Die Nichtausübung von Rechten durch EZS Identtechnik GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.

14. Sonstiges

Die Nichtausübung von Rechten durch EZS Identtechnik GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.

Stand 01.11.2015