AGB
§
Allgemeine Geschäftsbedingungen
EZS Identtechnik GmbH
1. Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden
Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese
Geschäftsbedingungen als durch den Besteller – selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen.
Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss
Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Mündlich gemachte Preis- und
Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.
3. Versand und Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk Dietmannsried vereinbart. Der Versand erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort auf den Besteller über, wenn die
Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
4. Liefertermine
Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingen und sonstigen Verpflichtungen durch den
Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht,
wenn EZS Identtechnik GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Eine Haftung für Ausfallzeiten infolge von Lieferverzögerungen der von uns gelieferten Waren können wir nicht übernehmen, es sei
denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EZS Identtechnik GmbH zurückzuführen. Sollte sich eine Störung
des betrieblichen Ablaufes beim Kunden abzeichnen, werden wir schnellstmöglich im Rahmen der Verfügbarkeit eine im Preis und
Qualität entsprechende Ersatzlieferung veranlassen.
Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben und uns der Kunde eine
angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat, mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der
Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
voraus.
5. Selbstbelieferungsvorbehalt
Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von eigenen Lieferanten nicht oder nicht termingerecht beliefert wurden
oder unser Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist
uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.
6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Alle unsere Preise sind Netto-Preise in EUR, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne
weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche
Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die
Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller
auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder weiterzuverarbeiten. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die
aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der
Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.
In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache
durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der
Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung
des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen
oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
8. Auskünfte und Beratung, Internet
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr
selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus
Prospekten, Materialdatenblättern, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und
technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen
können sich im Einzelfall ohne Benachrichtigung des Kunden ändern.
9. Sachmängelhaftung
Die Beschaffenheit unserer Etiketten und Folien ist abschließend in der jeweiligen technischen Spezifikation des Rohmaterialherstellers
für die einzelnen Folien- und Etikettenqualitäten festgelegt. Alle dort nicht aufgeführten Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer
Sachmängelhaftung. Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung, der jeweils durch uns angebotenen
Folien- und/oder Etikettenqualitäten für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.
Bei Lieferungen, die nicht die in der technischen Spezifikation aufgeführten Beschaffenheiten verfügen, bessern wir nach unserer Wahl
unentgeltlich nach oder liefern kostenlosen Ersatz. Die Haftung für Folgeschäden außer dem Etiketten- und Folienersatz ist
außgeschlossen.
Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.
10. Über- und Unterlieferung
Für Produkte welche individuell nach Kundenvorgabe gefertigt werden gilt:
Aus produktionstechnischen Gründen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +/-10 % der bestellten bzw. bestätigten Menge zulässig.
Berechnet wird die gelieferte Menge. Sollte keine Über- oder Unterlieferung gewünscht sein muss dies bereits bei Bestellung, bzw.
spätestens mit Erhalt der Auftragsbestätigung an uns mitgeteilt werden.
11. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich
zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder
schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird
nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite
vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen
Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus
Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Sache.
12. Haftungsbeschränkungen / Verjährung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei
Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für
den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer [10] ersichtlichen
Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die
Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von „accuracy checks“ vermeidbar gewesen
wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kempten. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UNKaufrecht,
Übereinkommen vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.
14. Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.
15. Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch EZS Identtechnik GmbH bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.
Stand 01.01.2018