Neue Verpackungsregeln & was sie für Ihre Etiketten heißen

PPWR · Verordnung (EU) 2025/40

Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung — branchenübergreifend für nahezu alle Verpackungen. Für alle, die ihre Produkte etikettieren und verpacken, ändern sich vor allem die Anforderungen an Schadstoffe, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit. EZS liefert das Etikettenmaterial — und die Nachweise, die Sie dafür brauchen.

VO (EU) 2025/40 Anwendung ab 12.08.2026 Schwermetalle & PFAS Recyclingfähigkeit
Worum es geht

Die PPWR in Kürze

Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und gilt EU-weit unmittelbar. Drei Ziele stehen im Mittelpunkt — flankiert von mehr Nachweis- und Kennzeichnungspflichten.

Weniger Verpackung

Verpackungsabfall soll sinken; überflüssiges Material und Leerraum werden eingeschränkt.

Bessere Recyclingfähigkeit

Verpackungen müssen sich praktisch — nicht nur theoretisch — sortieren und verwerten lassen.

Mehr Nachweise

Technische Dokumentation, Konformität und Kennzeichnung werden verbindlich und prüfbar.

In Kraft seit 11. Februar 2025, Anwendung ab 12. August 2026. In Deutschland ergänzt ein nationales Durchführungsrecht (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG) die unmittelbar geltende Verordnung um Vollzug, Register und Sanktionen.

Konkret fürs Etikett

Was sich für Ihre Etiketten ändert

Nicht jede PPWR-Pflicht betrifft Etiketten gleich stark. Diese vier Punkte sind für etikettierte Produkte am relevantesten.

ab 12.08.2026

Schadstoff-Grenzwerte

Für alle Verpackungen gilt ein Summengrenzwert für vier Schwermetalle. Für Materialien mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu.

  • Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom: Summe höchstens 100 mg/kg
  • PFAS bei Lebensmittelkontakt: strenge Grenzwerte (siehe unten)
ab 12.08.2026 / 2028

Kennzeichnung

Verpackungen müssen ein Identifikationsmerkmal und Angaben zum Erzeuger tragen. Eine einheitliche EU-Materialkennzeichnung folgt etwas später.

  • ab Start: Identifikationsmerkmal (z. B. Chargennummer) + Erzeuger-Angaben
  • ab 12.08.2028: harmonisierte EU-Kennzeichnung der Materialzusammensetzung
ab 2030

Recyclingfähigkeit (Design for Recycling)

Ab 2030 zählt die praktische Recyclingfähigkeit der gesamten Verpackung. Beim Etikett kommt es vor allem auf zwei Dinge an:

  • Klebstoff lässt sich im Recyclingprozess ablösen
  • Druckfarben behindern das Recycling des Trägers (Papier/Folie) nicht
paralleles Recht

Lebensmittelkontakt

Wo das Material Lebensmittel berührt, gilt zusätzlich das EU-Lebensmittelkontaktrecht (VO (EG) 1935/2004) weiter. PPWR und Lebensmittelkontakt sind getrennt zu betrachten.

Beides fließt in die Materialdaten Ihres Etiketts ein.

Zeitplan

Die wichtigsten Stichtage

Die meisten Pflichten greifen ab August 2026; weitere folgen gestuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens — Lagerware, die vorher rechtmäßig in Verkehr kam, darf abverkauft werden.

11.02.2025
PPWR in Kraft getreten.
12.08.2026
Anwendung: Stoffgrenzwerte, erste Kennzeichnung, Pflicht zur Konformitätserklärung.
12.02.2027
Mitgliedstaaten müssen Sanktionsregeln erlassen haben.
12.08.2028
Harmonisierte EU-Materialkennzeichnung.
ab 2030
Design-for-Recycling-Stufen, Rezyklatquoten, 50-%-Leerraumregel.
Verantwortlichkeiten

Wer muss was nachweisen?

Die PPWR verteilt Pflichten nach Rolle. Für etikettierte Produkte sind diese vier relevant — und es ist wichtig zu wissen, wo EZS steht und wo Sie.

Erzeuger
Manufacturer
meist: Sie
Sie bringen Ihr fertiges, verpacktes Produkt in Verkehr. Damit erstellen und unterschreiben Sie die Konformitätserklärung (DoC) für die gesamte Verpackung.
Lieferant
Supplier
das ist EZS
Wir liefern das Etikettenmaterial und die zugehörigen Materialinformationen nach Art. 16. Eine eigene Konformitätserklärung für Ihre Endverpackung stellt EZS bewusst nicht aus — das ist Sache des Erzeugers.
Hersteller
Producer
EPR
Wer eine Verpackung erstmals in einem Land bereitstellt, trägt die erweiterte Herstellerverantwortung: Registrierung und Mengenmeldung (in DE: LUCID) — je Mitgliedstaat separat.
Importeur
Importer
Nicht-EU
Wer Verpackungen aus einem Drittland in die EU bringt, übernimmt zusätzliche Prüfpflichten vor dem Inverkehrbringen.
Relevant bei Lebensmittelkontakt

PFAS — was ab August gilt

PFAS („Ewigkeitschemikalien“) werden in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab dem 12. August 2026 streng begrenzt. Betroffen sind vor allem fett- und feuchtigkeitsabweisend beschichtete Papier- und Kartonmaterialien.

Maßgeblich ist die nachgewiesene Konzentration, nicht die Absicht — eine reine Ja/Nein-Aussage des Lieferanten reicht für Risikomaterialien nicht aus.

Die gute Nachricht: Der Leitfaden sieht ein dreistufiges Prüfprotokoll vor. Es beginnt mit einem Gesamtfluor-Screening — liegt der Wert unter 50 mg/kg, gilt das Material als konform, und weitere Analysen entfallen.

Grenzwerte Lebensmittelkontakt

25 ppbje einzelne PFAS
(ohne polymere)
250 ppbSumme der PFAS
(ohne polymere)
50 ppmPFAS inkl.
polymerer
> 50 mg/kgGesamtfluor →
Herkunftsnachweis nötig
Schwermetalle (alle Verpackungen): Pb + Cd + Hg + Cr(VI) ≤ 100 mg/kg.
Ihre Unterstützung

So macht EZS die Materialseite einfach

Sie konzentrieren sich auf Ihr Produkt. Wir sorgen dafür, dass das Etikettenmaterial die Anforderungen erfüllt — und dass Sie die passenden Nachweise in der Hand haben.

01

Dokumentierte Materialdaten

Zu jeder Material-Kleber-Kombination führen wir die PPWR-relevanten Stoffdaten — Schwermetalle, PFAS-Status bei Lebensmittelkontakt, Recyclingfähigkeit.

02

Lieferantenerklärung (Art. 16)

Sie erhalten von uns die Materialinformationen, die Sie für Ihre eigene Konformitätserklärung benötigen — sauber strukturiert und prüffähig.

03

Vorlage für Ihre DoC

Auf Wunsch einen vorausgefüllten Entwurf der Konformitätserklärung für Ihre fertige Verpackung. Sie ergänzen die übrigen Bestandteile und unterschreiben.

04

Lieferkette im Griff

Wir holen die Nachweise unserer Vorlieferanten ein, behalten Fristen im Blick und aktualisieren die Daten — inklusive Fluor-Screenings, wo nötig.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich als Produkthersteller selbst etwas nachweisen?+

In der Regel ja: Wer das fertige, verpackte Produkt in Verkehr bringt, ist Erzeuger der Verpackung und stellt die Konformitätserklärung aus. EZS liefert Ihnen dafür die Materialinformationen zum Etikett — den Rest der Verpackung (z. B. Behälter, Verschluss, Folie) bewerten Sie selbst.

Stellt EZS die Konformitätserklärung für mich aus?+

Nein. Als Lieferant kommen wir unserer Informationspflicht nach Art. 16 nach und liefern alle Materialnachweise. Die Konformitätserklärung für die gesamte, in Verkehr gebrachte Verpackung verantwortet der Erzeuger — also Sie. Eine vorausgefüllte Vorlage stellen wir gerne bereit.

Brauchen meine Etiketten ein CE-Zeichen?+

Nein. Auch wenn das Verfahren der CE-Konformität ähnelt, darf auf Verpackungen ausdrücklich kein CE-Zeichen verwendet werden.

Sind meine vorhandenen Etikettenbestände noch verwendbar?+

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Verpackungen, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter abverkauft werden. Für die PFAS-Grenzwerte gibt es allerdings keine pauschale Übergangsfrist — sprechen Sie uns bei Lebensmittelkontakt-Material früh an.

Was ist mit der Recyclingfähigkeit meines Etiketts?+

Verbindlich wird das ab 2030. Entscheidend sind dann eine gute Ablösbarkeit des Klebstoffs und Druckfarben, die das Recycling des Trägermaterials nicht stören. Wir beraten Sie schon heute zu recyclingfreundlichen Material-Kleber-Kombinationen.

Lassen Sie uns Ihre Etiketten PPWR-fest machen

Wir prüfen mit Ihnen Ihr Etikettenmaterial, stellen die Nachweise bereit und unterstützen Sie bei Ihrer Konformitätserklärung — verständlich und ohne Datenchaos.

Unverbindliche Materialberatung
EZS Identtechnik GmbH · Dietmannsried · info@ezs-group.com · +49 8374 – 323 970

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